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Energieausweise |
Wir machen den Energiebedarf Ihres Hauses transparent! Wir erstellen Energieausweise für Wohn- u. Nichtwohngebäude.
Ein Energieausweis bietet eine Vergleichsgrundlage für Käufer und Mieter und liefert Ihnen einen Überblick über mögliche kostengünstige Modernisierungen Ihres Gebäudes.
Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 sind Sie als Eigentümer dazu verpflichtet, potenziellen Mietern oder Käufern einen Energieausweis vorzulegen.
NEU: Ab dem 01.05.2014 müssen Sie den Energieausweis unaufgefordert vorlegen!
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt dabei die Anforderungen, Ausstellung und Grundlagen der Energieausweise in Deutschland.
Grundsätzlich unterscheidet man Energieausweise für Gebäude in Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise.
Ein Energiebedarfsausweis ist auch auszustellen, sofern eine Sanierung oder Erweiterung durchgeführt.
Hierbei sind jedoch weitere differenzierte Regelungen zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zu beachten.
Falls Sie Fragen zum Energieausweis haben oder an der Erstellung eines Energieausweises interessiert sind, beraten wir Sie gerne.
Nutzen Sie unseren Rückrufservice, wir melden uns umgehend bei Ihnen - versprochen!
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